
Oft bleibt kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) im Tagesgeschäft wenig Zeit und Ressourcen, die mittel- und langfristige Ausrichtung des Betriebes strategisch zu planen, praktische Handlungsschritte einzuleiten und systematisch umzusetzen. Fragen wie „ist mein Unternehmen wettbewerbsfähig“, "werde ich wirtschaftliche Durststrecken - nicht zuletzt verursacht durch Corona - überleben“ oder „wie erstelle ich einen Businessplan, der Investoren überzeugt?“ sind mit Unterstützung einer Unternehmensberatung leichter und sicherer zu beantworten.
Was viele nicht wissen: Der Staat unterstützt die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen mit Fördermitteln. Diese Fördermittel werden in der Regel als Zuschuss gewährt. Diese verfügbaren Geldleistungen sollten Sie nutzen, denn sie geben Ihnen die Möglichkeit, Ihr Unternehmen mit überschaubarem Geldeinsatz zu optimieren, und gleichzeitig wird Ihre Liquidität geschont!
Wir sind als offiziell gelistetes Beratungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter der ID 167148 registriert. Wir unterstützen Sie in den Bereichen allgemeine Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Das bekommen Sie von uns:
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Eine individuelle Beratung auf Sie und Ihr Unternehmen zugeschnitten
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ausführliche Klärung Ihres Beratungsbedarfes
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konkrete Lösungen, die Sie Schritt für Schritt umsetzen können
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schneller Beratungsbeginn, keine endlosen Formalien
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klare Antworten & Auskünfte, kein Beraterfachjargon
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ein offenes Ohr für Nöte & Sorgen in einer besonderen Situation
Weshalb Blankenburg Consulting?
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Ein professionelles Team zertifizierter Consultant's
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Transparenz, Ehrlichkeit und absolute Vertraulichkeit
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Beratung auf Augenhöhe

BAFA geförderte Unternehmensberatung

1. Förderung unternehmerischen Know-Hows
Die „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“,„Gründercoaching Deutschland“, „Turnaround Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Im Rahmen des BAFA-Förderprogramms können allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen sowie weitere Fachberatungen durchgeführt werden. Dadurch ist die Wahl der Themen nahezu frei. So können Marketing- und Vertriebsberatungen ebenso wie Organisations- und HR-Beratungen oder Businesspläne gefördert werden. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Generelle Fördersätze:
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80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
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60 Prozent Region Lüneburg
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alte Bundesländer 50 Prozent
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90 Prozent Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort
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Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt:
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Bemessungsgrundlage 4.000 Euro neue Bundesländer Fördersatz 80 Prozent = maximaler Zuschuss 3.200 Euro
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Region Lüneburg Fördersatz 60 Prozent = maximaler Zuschuss 2.400 Euro
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Fördersatz 50 Prozent alte Bundesländer = maximaler Zuschuss 2.000 Euro.
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung:
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Bemessungsgrundlage neue Bundesländer 3.000 Euro, Fördersatz 80 Prozent = maximaler Zuschuss 2.400 Euro
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Fördersatz 60 Prozent = maximaler Zuschuss 1.800 Euro
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Fördersatz alte Bundesländer 50 Prozent = maximaler Zuschuss 1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten:
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Bemessungsgrundlage alle Standorte 3.000 Euro, Fördersatz 90 Prozent = maximaler Zuschuss 2.700 Euro
Alle Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweiligen Bemessungsgrundlage pro Beratungsschwerpunkt mehrere Anträge auf Förderung stellen. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt.
3. unternehmensWert: Mensch
2. Potentialberatung
Zielgruppe: Unternehmen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Die Landesregierung unterstützt Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten, um im Wettbewerb langfristig bestehen zu können. Auszubildende zählen nicht dazu. Für das bewährte Förderinstrument der Potenzialberatung gelten neue Förderbedingungen. Voraussetzungen zur Förderung einer Potenzialberatung sind bestehende Unternehmen. Bezuschusst werden:
50 Prozent des anrechnungsfähigen netto Beratungshonorars – maximal 500 Euro pro Beratertagewerk. Ein bis zehn Tagewerke, die in zwei möglichen Schritten in Anspruch genommen werden können.
Themenbereiche:
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Arbeitsorganisation (Strukturen/Prozesse, Arbeitszeit, interne/externe Kommunikation und Kooperation)
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Kompetenzentwicklung (insbesondere Personalentwicklung, Qualifizierung, Stärkung der Ausbildungsfähigkeit)
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Demographischer Wandel (insbesondere Wissensmanagement, altersgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeit)
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Digitalisierung (insbesondere Gestaltung von Arbeit und Technik, Partizipation)
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Gesundheit (insbesondere Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements, Work-Life-Balance)
Bitte beachten: für eine Potentialberatung können Unternehmen ihren Berater frei wählen!

3. UnternehmensWert: mensch
Zielgruppe: Unternehmen, die älter als zwei Jahre sind.
Gut beraten in die Zukunft, Demografischer Wandel, krankheitsbedingte Engpässe oder Nachwuchsmangel – die personellen Anforderungen an Unternehmen sind vielfältig, die Bindung von Fachkräften ist eine branchenübergreifende Herausforderung. Kleinen Unternehmen fehlen jedoch oft die Ressourcen, um diese Herausforderungen anzugehen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen bei der Entwicklung moderner Personalstrategien zu unterstützen. In NRW werden dazu kleine Unternehmen bezuschusst, die personellen Anforderungen ihres Betriebes mit professioneller Beratung aufzudecken und maßgeschneiderte personalpolitische Lösungen zu entwickeln.
Voraussetzungen:
Förderberechtigt sind in NRW kleine Unternehmen mit mindestens einem (Vollzeit) und weniger als zehn Beschäftigten, die mindestens seit zwei Jahren bestehen.
Förderfähig sind bis zu 80 Prozent der Kosten der Prozessberatung. Die Förderung wird als Zuschuss nach Abrechnung gewährt. Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und maximal 1.000 Euro je Beratungstag kosten.
Beratungsthemen:
Die Beratung orientiert sich vornehmlich an den vier Handlungsfeldern moderner Personalpolitik.
Sonderregelung für Nordrhein-Westfalen: Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten (über 250 Beschäftigte) nutzen weiterhin die Potentialberatung zur Fachkräftesicherung und Entwicklung von Personalstrategien.
Kontakt / Informationen / Downloads

Weitere Informationen und Antrag für die BAFA-Förderung:
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den Antrag für die BAFA-Beratungsförderung können Sie hier online ausfüllen: >> klick zum Antrag
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vierstelliger Schlüssel gemäß der Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige: >> klick
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Merkblatt BAFA – Unternehmensberatung – Beratungsthemen: >> klick zum Merkblatt
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Unsere BAFA-Berater ID: 167148
Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zu den verschiedenen Programmen der BAFA-Beratungsförderung, und zur Klärung Ihrer Beratungsthemen und -ziele zur Verfügung.
Bitte verwenden Sie den Onlinefragebogen, alternativ das Kontakt-Formular oder rufen Sie uns an unter: +49-212-68926-747 oder nutzen Sie den Live-Chat!

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